Hintergrund: Die Verwirkung von Grundrechten (Artikel 18 Grundgesetz)
Aktuell wird - im Zusammenhang mit der Debatte über den mutmaßlich von einem Rechtsextremen getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke - über die Verwirkung von Grundrechten nach Artikel 18 Grundgesetz diskutiert. Allerdings: dieser Artikel wurde in der 70jährigen Geschichte der BRD noch nie angewandt. Zwar gab es in der Vergangenheit vier Anträge gegenüber Rechtsextremen, Ihnen Teile ihrer Grundrechte aufgrund ihrer Verwirkung abzuerkennen. In allen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht, als letzte rechtliche Instanz, dies verworfen. Wir dokumentieren im Folgenden Teile einer Seminararbeit, die der Betreiber dieser Webseite im Sommersemester 1995 am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin im Bereich 'Politikwissenschaft' bei Prof. Dr. Hartmut Jäckel zu diesem Thema geschrieben hat.

Im Wortlaut: Die Rücktrittserklärung der Andrea Nahles (SPD)
"Liebe Genossinnen und Genossen,
Ob ich die nötige Unterstützung habe, wurde in den letzten Wochen wiederholt öffentlich in Zweifel gezogen. Deshalb wollte ich Klarheit. Diese Klarheit habe ich in dieser Woche bekommen. Die Diskussion in der Fraktion und die vielen Rückmeldungen aus der Partei haben mir gezeigt, dass der zur Ausübung meiner Ämter notwendige Rückhalt nicht mehr da ist.
Am kommenden Montag werde ich daher im Parteivorstand meinen Rücktritt als Vorsitzende der SPD und am kommenden Dienstag in der Fraktion meinen Rücktritt als Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion erklären. Damit möchte ich die Möglichkeit eröffnen, dass in beiden Funktionen in geordneter Weise die Nachfolge geregelt werden kann. Bleibt beieinander und handelt besonnen!
Ich hoffe sehr, dass es Euch gelingt, Vertrauen und gegenseitigen Respekt wieder zu stärken und so Personen zu finden, die ihr aus ganzer Kraft unterstützen könnt. Unser Land braucht eine starke SPD!
Meinen Nachfolgerinnen oder Nachfolgern wünsche ich viel Glück und Erfolg."
Quelle: https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/mein-ruecktritt-als-partei-und-fraktionsvorsitzende/02/06/2019/
Webvideo: Youtuber Rezo - "Die Zerstörung der CDU" (Mehr als 10 Mio Aufrufe)
Im Wortlaut: "Offene Antwort an Rezo: Wie wir die Sache sehen"
"Viele Menschen haben in den vergangenen Tagen über Dein Youtube-Video gesprochen. Es spitzt Kritikpunkte zu und verkürzt um zu provozieren. Das ist nichts Neues in der politischen Auseinandersetzung - zumal im Wahlkampf.
In unserem freien Land darf jeder seine Meinung äußern, Gott sei Dank. Und was dort geäußert wird, war und ist Gegenstand politischer Diskussionen, das ist das Herzstück unserer Demokratie. Wir - das sind Hunderttausende Mitglieder, Unterstützer und Millionen von Wählerinnen und Wählern der CDU - nehmen Kritik sehr ernst, tagtäglich in persönlichen Gesprächen, Veranstaltungen on- und offline. Und wir alle, die allermeisten ehrenamtlich, arbeiten jeden Tag daran, es besser zu machen.
Wir als CDU sind stolz darauf, was wir, die Partei von Adenauer, Kohl und Merkel und die Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahrzehnten für unser Land und die Menschen in Deutschland erreicht haben.
Handys. immer wieder Handys. Zur Durchsuchung bei rechten Hooligans in Cottbus
Handys. Immer wieder Handys. "Die Auffindung der authentischen Kommunikation der Tätergruppierung ist das zentrale Ziel. Weil, die reden ja nicht mit uns." Originalton Bernhard Brocher, Leitender Oberstaatsanwalt am (vergangenen Donnerstag) vor der Presse in Cottbus. Und trotz der mit Sturmhauben, Baseballschlägern und T-Shirts dekorierten Tische - viel war es nicht, was die Ermittler nach 30 (!) Durchsuchungen im Umfeld der Hooligangruppe 'Inferno Cottbus' der Öffentlichkeit präsentierten.
Darunter auch eine Kiste mit Aufklebern und Werbungsmaterial der 'Identitären Bewegung' (IB). Als ob es ein Geheimnis wäre, die enge Verbindung zwischen der IB, 'Pegida' und den rechten Hooligans. Deutlich sichtbar war dies bei den zahlreichen Demonstrationen von 'Zukunft Heimat' in Cottbus. Die - vor allem - dadurch Zulauf erhielten, als im Januar 2018 Gewalttaten syrischer Jugendlicher auf Deutsche in der Stadt bekannt wurden. Und der Umgang der politisch Verantwortlichen damit bei Teilen der Stadtbevölkerung für Empörung sorgte.
Neu ist auch nicht, dass sich Hooligangruppen - wie die in Cottbus - trotz öffentlicher Ankündigung real nicht wirklich aufgelöst haben. Auch in anderen Städten ist dies so. Im Osten, wie im Westen der Bundesrepublik. Dass die Gruppen sich - nach wie vor - Auseinandersetzungen 'auf dem Acker' liefern. Danach trinkt man dann schon mal Bier zusammen. Beim geselligen Beisammensein, in trauter Runde.
Übrigens: in Cottbus sitzt - nach den Durchsuchungen vom Mittwoch - niemand in Untersuchungshaft. Weil, so die Begründung, sich die Ermittlungen noch monatelang hinziehen würden. Immerhin, der Vorwurf wiegt schwer: "Verdacht der Gründung einer 'kriminellen Vereinigung". Paragraph 129 des Strafgesetzbuches erlaubt dem Staat dabei, dass ganz große Ermittlungs-'Besteck' einzusetzen. Oberstaatsanwalt Brocher jedenfalls will jetzt erst einmal die "Führungspersonen so bearbeiten, dass die abgeschreckt werden und aufhören damit". Der Hooligangruppe 'Inferno Cottbus' wird - unter anderem - vorgeworfen, eine sogenannte Schnelle Eingreifgruppe von 25 Mann gebildet zu haben, mit dem Ziel bei "Notfällen" und "Stress" (Zitat des Brandenburger Polizeipräsidendenten Hans-Jürgen Mörkel während der Pressekonferenz) "mit Kanaken abrechnen und Zecken schlagen zu wollen."